Johann Christian Reinhart
Der sächsische Prinzenraub in Altenburg, 1785
Aus den frühen Jahren des seit 1789 in Rom wirkenden deutschen Landschaftsmalers des Klassizismus, Johann Christian Reinhart war an Gemälden bislang trotz zahlreicher dokumentarischer Nachweise nur eine einzige, in Böhmen entstandene Ölstudie aus dem Jahr 1785 bekannt. (Anm. 1) Mit dem vorliegenden, auf Papier gemalten und eigenhändig „C. Reinhart 1785 (Anm. 2) signierten Ölbild haben wir nun endlich ein weiteres Zeugnis der Malerei Reinharts vor Augen. (Anm. 3) Dargestellt ist das Schloss Nossen bei Dresden in Sachsen bei Mondschein. Die Komposition beruht eindeutig auf einer vor Ort von Reinhart skizzierten Zeichnung aus dem Jahr 1784.
Die vom Mond beschienene Architektur zeigt bei näherem Hinsehen unterhalb zweier hell erleuchteter Fenster des Schlosses einige kleine Figuren. Es scheint, dass Diebe mit einer langen Holzleiter zum Fenster einsteigen wollen. Diese Deutung der Staffage findet ihre Entsprechung in einer von dem frühen Biographen Andreas Andresen überlieferten Notiz zu einem frühen Gemälde Reinharts mit dem Titel „Schloss Nossen bei Dresden in Mondschein, Diebe steigen zum Fenster hinein, eine der ersten Arbeiten in Oel“. Als Besitzer wird der „Assessor Keysner in Hildburghausen“ genannt. (Anm. 4)
Im Werkverzeichnis von Inge Feuchtmayr taucht dieses Bild 1975 unter den verschollenen Werken der Dresdner Jahre 1783/84 auf: „Schloß Nossen bei Dresden im Mondenschein / Diebe steigen zum Fenster hinein. Eine der ersten Arbeiten in Öl; ehemals bei Assessor Keysner in Hildburghausen.“ (Anm. 5) Betrachtet man die nächtliche Räuberszene genauer, so kann man ebenso gut zu der Erkenntnis gelangen, dass keine Diebe hineinsteigen, sondern in dem Sack, den einer der Männer am Boden auf dem Rücken trägt jemand aus dem Schloss getragen bzw. entführt wird. Und in der Tat ist bei Inge Feuchtmayr ein zweites, ebenfalls verschollenes Gemälde des Künstlers erwähnt, das des Rätsels Lösung herbeiführt: „Der Prinzenraub / Ölgemälde in Meininger Privatbesitz (…). Das Bild soll sich noch in Meiningen befinden; es ist mir nicht bekannt, ob es signiert oder Reinhart nur zugeschrieben ist; möglicherweise stammt es aus Reinharts Meininger Zeit. (Anm. 6) Feuchtmayr nennt als Quelle für den „Prinzenraub“ einen Meininger Ausstellungskatalog von 1904. Dieser bringt endgültigen Aufschluss. Im Werkverzeichnis von 1975 wurden zwei verschiedene Gemälde angenommen, es handelt sich jedoch nur um eines, nämlich das hier vorliegende Bild. Im Ausstellungskatalog „Meininger Pastellgemälde“ findet sich unter der Besitzernummer 62 bzw. der Katalognummer 10 der Hinweis auf ein damals präsentiertes Gemälde Reinharts mit dem Titel „Prinzenraub“ und der Besitzerangabe „Frau Sabine Keyssner, Hofbuchdruckereibesitzers-Witwe, Meiningen“. (Anm. 7)
Dass das vorliegende Gemälde in der Meininger Ausstellung von 1904 zu sehen war, beweist ein rückseitiger Klebezettel, auf dem der Name Reinhart, der Titel „Sächsischer Prinzenraub“ mit der entsprechenden Katalognummer 10 sowie der Besitzervermerk „S. Keyßner“ zu lesen sind. (Anm. 8)
Um 1904 war das Bild demnach Eigentum der Witwe des Meininger Hofbuchdruckerei-besitzers Keyssner (d. i. Karl Keyssner). Der bei Andresen um 1866 genannte „Assessor Keyssner in Hildburghausen“ war wohl Friedrich Emil Traugott Keyssner – verwandt sicher mit dem Hofbuchdruckereibesitzer Ernst Christoph Keyssner in Hildburghausen, ein Freund Friedrich Sicklers; Ernst Christoph Keyssner wurde am 8. Oktober 1829 zum zweiten Assessor in Hildburghausen ernannt. (Anm. 9) Wie das Bild als Geschenk oder im Erbgang innerhalb der Familie Keyssner ein halbes Jahrhundert später an Sabine Keyssner gelangte, ist ohne genealogische Forschungen in Hildburghausen und Meinigen nicht zu rekonstruieren.
Der sächsische oder – nach dem eigentlichen Ort des Geschehens – auch Altenburger Prinzenraub ist ein bedeutendes Ereignis in der Geschichte Sachsens und Thüringens, genauer gesagt des Sächsischen Bruderkriegs, bei dem der Ritter Kunz von Kauffungen in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1455 die erst 14- und 15-jährigen Prinzen Ernst und Albrecht, die Söhne des Kurfürsten Friedrichs des Sanftmütigen, aus dem Altenburger Schloss entführte. Kunz von Kauffungen wollte so gegenüber dem Kurfürsten – auf dessen Bitten er in den Krieg gezogen war, gefangengenommen wurde und nur gegen selbst aufgebrachtes Lösegeld wieder in Freiheit gelangte – seinen Entschädigungsforderungen für verlorene Ländereien Ausdruck verleihen. Zuvor hatte ein Gerichtsurteil zugunsten des Kurfürsten entschieden. Kunz von Kauffungen entführte die Prinzen, wurde aber nach einigen turbulenten Verwirrungen gestellt und nur fünf Tage nach der Tat zum Tode verurteilt. (Anm.10) Im späten 18. Jahrhundert wurde der legendäre Prinzenraub etwa 1781 von Bernhard Rode illustriert, was ein gewisses Interesse in der Zeit an diesem Ereignis dokumentiert, das auch Reinhart mit der Wahl seiner Staffage bediente. (Anm.11)
Reinharts Ölmalerei beweist mit diesem Frühwerk erstaunlich hohe technische Fertigkeiten, wie sie die böhmische Studie aus demselben Jahr bereits erahnen ließ. Die Komposition dieser Mondscheinlandschaft, deren als Staffage beigegebenes historisches Ereignis der Künstler erstaunlicherweise kurzerhand einfach von Altenburg nach Nossen verlegte, steht noch unter dem Eindruck der Malerei seines Dresdner Lehrers Johann Christian Klengel, dem Reinhart zweifellos in diesen frühen Lehrjahren viel verdankte. (Anm.12) Doch geht Reinharts Komposition in ihrer Kombination der wunderbar erfassten Mondscheinlandschaft mit der angedeuteten historischen Szene weit über Klengels noch spätbarocke Landschaften hinaus.
Andreas Stolzenburg
1 Johann Christian Reinhart. Ein deutscher Landschaftsmaler in Rom, hrsg. v. Herbert W. Rott, Andreas Stolzenburg, Ausst.-Kat. Hamburger Kunsthalle, neue Pinakothek München, hrsg. v. Herbert W. Rott und Andreas Stolzenburg, München 2012, S. 365, Nr. 1, Abb. Frontispiz.
2 Herbert W. Rott, Das Kloster St. Johann unter dem Felsen in Böhmen, in: Ausst.-Kat. Hamburg/München 2012, S. 36, Nr. 49, Abb. S. 160.
3 Kunst des 19. Jahrhunderts, Villa Grisebach Auktionen, Berlin, Auktion Nr. 229 v. 26. 11. 2014, Berlin 2014, o. S., Nr. 117, Abb.; auf dieser Auktion von der Hamburger Kunsthalle erworben. Das Bild war vorher fälschlich als Werk von Friedrich August Reinhardt (1831-1815) in einer Berliner Auktion verkauft worden; Dannenberg Auktionshaus, Berlin, 131. Kunst und Antiquitätenauktion v. 13./14. 9. 2013, Berlin 2013, Nr. 3126, Abb. (als „Burg im Mondschein (…), rückseitig auf Etikett zugeschrieben und betitelt `Burg Achenburg` [sic!; es steht auf dem Etikett (vgl. Abb. 5) eigentlich „Altenburg“]“)
4 Andreas Andresen: Die deutschen Maler-Radirer (Peintres-Graveurs) des neunzehnten Jahrhunderts, nach ihren Leben und Werken, Bd. 1, Leipzig 1866, S. 262-263; vgl. eine Zeichnungs Reinharts: Schloss Nossen, 1784, Feder in Schwarz über schwarzer Kreide, 32,7 x 47 cm, Verbleib unbekannt, 2008 versteigert bei aus dem Graphiklager des Kunstantiquariats Stefan List, München, bei Hartung & Hartung in München.
5 Inge Feuchtmayr: Johann Christian Reinhart 1761-1847. Monographie und Werkverzeichnis, Materialien zur Kunst des 19. Jahrhunderts, Bd. 15, München 1975, S. 327, G 37.
6 Feuchtmayr 1975, S. 328, G 50.
7 Meininger Pastellgemälde, Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums, hrsg. v. dem Hennebergischen altertumsforschenden Verein in Meiningen, 19. Lieferung, Meiningen 1904 (= Katalog der Meiniger Gemälde-Ausstellung i. J. 1904 nebst Übersicht über Meiningens Maler und plastische Künstler von E. Doebner und W. Simons), S. 36-37, Nr. 62 (10 Der Prinzenraub. Ölbild. Maler: Reinhardt [sic!]), S. 63 (Reinhardt [sic!], Johann Christian, (…), 10 Der Prinzenraub. Ölbild. (62)). Der Katalog wurde übrigens in der Keyssner`schen Hofdruckerei (Karl Keyssner) in Meiningen gedruckt.
8 Ein weiterer Hinweis in Bleistift datiert das Bild falsch auf 1787, eine spätere Notiz in Kugelschreiber identifiziert das Schloss, sicher aufgrund der Verbindung zum Prinzenraub, falsch als Altenburg.
9 Erwähnt in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogthum Sachsen-Meiningen, Erster Band, enthält die Verordnungen vom 21. Januar 1829 bis 25. März 1831, Meiningen o. J., S. 194, Nr. 16. Bekanntmachung, die Besetzung der Gerichte erster Instanz und der Verwaltungsämter betr.“, Meiningen, 8. Oktober 1829.
10 Uwe Schirmer: Kunz von Kauffungen und der Prinzenraub zu Altenburg 1455. Strukturen und Mentalitäten eines spätmittelalterlichen Konflikts, in: Zeitschrift für Historische Forschung 23 (2005), Heft 3, S. 369-405.
11 Renate Jacobs: Das graphische Werk Bernhard Rodes (1725-1797), Münster 1989, S. 304, Nr. 136.
12 Vgl. zu Klengel Anke Fröhlich: „Glücklich gewählte Natur…“. Der Dresdner Landschaftsmaler Johann Christian Klengel (1751-1824). Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Zeichnungen, Radierungen und Lithographien, Hildesheim, Zürich, New York 2005