Philipp Otto Runge
Der rechte weibliche Rosengenius (Studie zum Gemälde "Der große Morgen"), 1809
Daniel erwähnt zu den Beleuchtungsstudien, die Runge zum größten Teil bis Ende Februar 1809 angefertigt hatte (Anm. 1), auch „genaue Federumrisse“ (Anm. 2), zu denen auch das vorliegende Blatt gehört. Die zugehörige Beleuchtungsstudie mit dem weiblichen Genius, die sich ehemals in Stettin befand (Anm. 3), führte Daniel irrtümlich als „den Knaben mit dem Rosengewölk rechts“ auf (Anm. 4). Die Kreidezeichnung entspricht dem Hamburger Blatt in der Breite, ist allerdings höher, was sich in breiteren Himmels- und Erdstreifen über und unter der Figur bemerkbar macht. Die Figur selbst entspricht Inv. Nr. 34198 aber im Verhältnis 1:1, weshalb kein Zweifel bestehen kann, dass es sich dabei um den Karton für die Kreidezeichnung in Stettin handelt. Nicht nur die Griffelspuren auf Inv. Nr. 34198 belegen diese Vermutung; auch die vollkommene Übereinstimmung beider Figuren und Abweichungen gegenüber dem ausgeführten Gemälde des „Großen Morgens“ machen es wahrscheinlich, dass Inv. Nr. 34198 nicht als Karton für das Gemälde diente. Ob von der Umrisszeichnung ein Abdruck auf Ölpapier existierte, wie Traeger auf Grund der leichten Gelbflecke mutmaßte, ist deshalb unwahrscheinlich.
Peter Prange
1 Vgl. Brief vom 24. Februar 1809 an Klinkowström, vgl. HS I, S. 172.
2 Vgl. HS I, S. 236.
3 Der rechte weibliche Rosengenius, Rötel, schwarze und weiße Kreide auf bräunlichem Papier, 550 x 340 mm, ehemals Stettin, Stadtmuseum, vgl. Traeger 1975, S. 460, Nr. 483, Abb.
4 HS I, S. 236.