Deutscher Zeichner der Rundblätter von 1515, zugeschrieben
Anonym (16. Jahrhundert), ehemals zugeschrieben

Das Urteil des Paris, um 1515

Das Blatt gehört zu einer Gruppe ähnlicher Zeichnungen, die alle von derselben Hand stammen. Es handelt sich durchweg um Rundblätter von ungefähr 7–8 cm Durchmesser in schwarzer Feder ausgeführt, weshalb auf dem vorliegenden Blatt die Aquarellierung nachträglich hinzugefügt sein dürfte. Die Rundblätter, die religiöse und humanistische Themen gleichermaßen phantasievoll behandeln, waren wohl für einen dekorativen Zweck bestimmt.
Meder hatte die Blätter noch einem Oberdeutschen Meister zugewiesen, während das Hamburger Blatt 1921 von Pauli als ein Werk von Hans Brosamer veröffentlicht wurde. Danach hatte Hans Rott ohne Kenntnis der Zeichnung in Hamburg die Blätter wenig überzeugend mit Stichen des Monogrammisten CB, in dem er den Memminger Christoph Bocksberger (1500/10-vor 1569) identifizierte, in Zusammenhang gebracht und die gesamte Gruppe Bocksberger zugeschrieben.(Anm. 1) Erst Hugelshofer ist es gelungen, 41 gleichartige Blätter in verschiedenen Sammlungen eines unbekannten Zeichners zusammenzustellen, der wohl in Augsburg tätig war. Auf Grund der Datierung „1515“ auf einem der Blätter hat er den Meister den „Deutschen Zeichner der Rundblätter von 1515“ genannt. Hugelshofer hat in dem Zeichner einen Goldschmied vermutet, wofür die feine Kalligraphie des Strichs sprechen könnte.

Peter Prange

1 Hans Rott: Beiträge zur Geschichte der oberrheinisch-schwäbischen Glasmalerei. A. Konstanzer Glasmaler und Glasmalerei in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Oberrheinische Kunst. Vierteljahresberichte der Oberrheinischen Museen 1, 1925, S. 29.

Details zu diesem Werk

Feder in Schwarz, Aquarell Hamburger Kunsthalle, Kupferstichkabinett Inv. Nr.: 1914-138 Sammlung: KK Zeichnungen, Deutschland, 15.-18. Jh. © Hamburger Kunsthalle / bpk Foto: Christoph Irrgang

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